Großveranstaltungen (hierzu gehören u.a. auch Freiluft-, Disco-Veranstaltungen, etc.) sind „beabsichtigte“ Veranstaltungen, die bei der Durchführung Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere für die Unversehrtheit von Leben, Gesundheit der Teilnehmer/ Zuschauer und/oder unbeteiligter Dritter, der Allgemeinheit erwarten lassen. Großveranstaltungen und Großversammlungen, etc. sind gegenüber Ordnungsämtern anzeigepflichtig. In bestimmten Fällen können Sie eine Genehmigungspflicht voraussetzen.
Und damit kommen auf den Veranstalter einige, nicht unrelevante Pflichten zu. Er muss eine geeignete Institution, also eine Hilfsorganisation, mit der Durchführung eines Sanitätswachdienstes beauftragen. Es ist hierbei erforderlich, nur eine solche Hilfsorganisation zu beauftragen, die mit der Infrastruktur des jeweiligen Rettungsdienstbereiches vertraut ist.
Wir, das DRK, bieten Ihnen eine umfangreiche und kompetente Unterstützung in allen sanitätswachdienstlichen Belangen an, von der Konzeptionierung bis zur Durchführung.
• Sanitätswachdienste rund um die Uhr (auch am Wochenende und Feiertagen)
• Flexibilität sowie unbürokratische Organisation und Durchführung der Sanitätswachdienste mit hierfür speziell geschultem und ausgebildetem Personal,
Einsatzfahrzeuge, Sanitätszelten, etc.
• Individuelle Beratung ihrer Veranstaltung
• Kontakte zur Feuerwehr (bei entsprechender Erfordernis) u.a. Behörden