buehnenbild_Zelck_Rettungsdienst_DRK_Bitburg_hq-Q__01_.jpg Foto: A. Zelck / DRKS
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Bundesweit

Das Deutsche Rote Kreuz e. V. ist die Nationale Gesellschaft des Roten Kreuzes auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und Bestandteil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. Das DRK bekennt sich zu den Rotkreuzgrundsätzen Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität.

Es nimmt insbesondere die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Abkommen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen ergeben, sowie diejenigen, die ihm durch Bundes- oder Landesgesetz zugewiesen sind. Dazu gehören die humanitäre Hilfe in bewaffneten Konflikten und nach Naturkatastrophen sowie die Verbreitung des humanitären Völkerrechts. In Deutschland koordiniert das DRK in Zusammenarbeit mit den Behörden den Katastrophenschutz sowie den zivilen Rettungsdienst. Zu seinen Aufgaben im Inland gehört insbesondere auch die Wohlfahrts- und Sozialarbeit.

Die Verbandsorganisation im Überblick

Das DRK besteht aus dem Bundesverband, 19 Landesverbänden, den 52 Kreisverbänden, den dazugehörigen Ortsvereinen sowie dem Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e. V. mit seinen 34 DRK-Schwesternschaften.

Der Bundesverband mit Sitz in Berlin hat die Aufgabe, die Zusammenarbeit seiner Mitgliedsverbände durch zentrale Maßnahmen und einheitliche Regelungen zu fördern. Er sorgt für die Einhaltung der Rotkreuzgrundsätze und setzt verbandspolitische Ziele.

Der Bundesverband ist insbesondere für die Auslandshilfe, den Suchdienst und die politische Vertretung auf Bundesebene sowie innerhalb der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung zuständig. Die DRK-Bundessatzung regelt Aufgaben und Koordination des Bundesverbandes.

Oberster Repräsentant des DRK ist der Präsident, Dr. h.c. Rudolf Seiters, oberstes Beschlussorgan des Bundesverbandes ist die Bundesversammlung, die mindestens einmal pro Jahr tagt. Im März 2009 verabschiedete eine außerordentliche Bundesversammlung eine neue Satzung. Sie regelt die Zusammenarbeit zwischen den Ebenen Bundesverband, Mitgliedsverbände und Kreisverbände/Schwesternschaften neu und legt allen Gliederungen einheitliche Regeln für Wirtschaftsführung, die Handhabung der Gemeinnützigkeit und die Umsetzung von Beschlüssen auf. Sie verpflichtet den Gesamtverband noch deutlicher zu transparenter, sparsamer und wirtschaftlicher Geschäftsführung.

Weltweit

Die humanitäre Hilfe des DRK kennt keine Grenzen. Wir helfen weltweit – sowohl in akuten Notsituationen bei Katastrophen als auch in der langfristigen Entwicklungszusammenarbeit. Derzeit arbeiten wir in über 50 Ländern in Afrika, Asien, Nahost, Lateinamerika und Europa.

Das Rote Kreuz hilft Menschen, die durch Katastrophen jeglicher Art in Not geraten sind. Ob Überschwemmungen, Hungersnot, Flüchtlingsströme oder Zugunglück - die Katastrophenhilfe hat viele Gesichter. Jahrzehntelange Erfahrung ermöglicht effiziente Nothilfe innerhalb des Internationalen Roten Kreuzes.

Gemeinsam professionell helfen

Die ersten, die nach einer Katastrophe Hilfe leisten, sind die Menschen vor Ort. Dank der über 100 Millionen Freiwilligen weltweit kann die Soforthilfe vor Ort meist unmittelbar nach der Katastrophe beginnen. Bei Katastrophen größeren Ausmaßes fordert die nationale Gesellschaft zusätzliche Hilfe an, indem sie ein Hilfegesuch an die Internationale Föderation der 186 Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften schickt. Die Föderation koordiniert in Absprache mit der betroffenen Gesellschaft, welche Hilfemaßnahmen von welcher nationalen Gesellschaft geleistet werden. In Kriegs- und Konfliktregionen übernimmt das Internationale Komitee des Roten Kreuzes die Leitung der Hilfsoperationen.