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Ukraine: Hilfe in der KriseUkraine: Hilfe in der Krise

Ukraine: Hilfe in der Krise

Uns erreichen derzeit zahlreiche Anfragen zur Unterbringung und zu Spenden für Menschen die aus der Ukraine flüchten. Da wir diese Anfragen leider nicht alle persönlich beantworten können, möchten wir Ihnen eine Übersicht zu den häufigsten Fragen geben:

  • An wen kann ich mich wenden, wenn ich eine Unterkunft für Geflüchtete aus der Ukraine suche?

    Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten bei denen Sie eine kurzfristige Unterkunftsmöglichkeit bekommen können:

    1. Die Landeserstaufnahmestellen für Geflüchtete an folgenden Standorten:  Karlsruhe (Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe), Sigmaringen (Binger Straße 28, 72488 Sigmaringen), Freiburg (Müllheimer Straße 7, 79115 Freiburg) und Ellwangen (Georg-Elser-Straße 2, 73479 Ellwangen). Hier können Geflüchtete eine schnelle Unterkunft bekommen, auch wenn Sie keinen Asylantrag stellen wollen. Dort ist eine durchgängige Versorgung mit allem Lebensnotwendigen sichergestellt. Von hier kann auch nach einer Folgeunterkunft gesucht werden.
    2. Die Landratsämter in Baden Württemberg (https://www.landkreistag-bw.de/landkreise/die-landratsaemter/). Diese Behörden sind mit der Unterbringung von Geflüchteten auf kommunaler Ebene betraut. Hier kann eine Vermittlung in eine Gemeinschaftsunterkunft organisiert werden.
    3. Privatpersonen können freien Wohnraum für Geflüchtete melden. Immer mehr Menschen flüchten aus dem Kriegsgebiet in der Ukraine. Auch im Landkreis Karlsruhe und seinen Kommunen sind bereits die ersten Geflüchteten angekommen. Für deren Unterbringung schafft der Landkreis derzeit Kapazitäten in eigenen und angemieteten Unterkünften. Die Kommunen stellen weitere Plätze zur Verfügung. Dennoch wird auch die Unterstützung durch private Angebote benötigt.

      >> Hier finden Sie die Unterlagen 

  • Müssen Menschen aus der Ukraine einen Asylantrag stellen?

    Nein. Menschen aus der Ukraine erhalten Aufgrund der Entscheidung des EU Parlamentes vom 03.03.2022, vorrübergehenden Schutz in der EU. Geflüchtete aus der Ukraine fallen demnach unter § 24 AufenthG und müssen keinen Asylantrag stellen. Sie haben daher sofort Zugang zu Krankenversicherung und ggf. dem Arbeitsmarkt. Bitte kontaktieren Sie die Ausländerbehörde Ihrer Stadt für weitere Informationen und melden sich dort regulär an. Unberührt davon können aber auch Menschen aus der Ukraine einen Asylantrag stellen.

  • Wer sind die Ansprechpartner für Geflüchtete aus der Ukraine bei mir vor Ort?

    Zuständige Ausländerbehörden sind im Land Baden-Württemberg:

    1. in Landkreisen das Landratsamt
    2. in Stadtkreisen und in den großen Kreisstädten das Bürgermeisteramt,
    3. bei Verwaltungsgemeinschaften, denen eine Große Kreisstadt angehört, das Bürgermeisteramt der Großen Kreisstadt
    4. bei Verwaltungsgemeinschaften, denen keine Große Kreisstadt angehört, das Landratsamt
    5. die für den Wohnort zuständigen Regierungspräsidien; wenn sich der Ausländer auf richterliche Anordnung in Strafhaft, länger als eine Woche in Untersuchungshaft

    oder in einer staatlich anerkannten Einrichtung i.S.v. § 35 Abs.1 Satz 2 BtMG befindet, wenn die Strafvollstreckung gem. den §§ 35 und 38 Abs.1 BtMG zurückgestellt wurde

  • Wissenswertes für Geflüchtete aus der Ukraine
  • Wie kann ich helfen?

    Geldspenden

    Die Betroffenheit angesichts der entsetzlichen Ereignisse in der Ukraine ist auch in der deutschen Bevölkerung groß und der Wunsch, den betroffenen Menschen Unterstützung zu bieten, ebenso. Für die Vor-Ort-Hilfe von Vertriebenen im Stadt- und Landkreis Karlsruhe haben wir ein Spendenkonto eingerichtet:

    Kontoinhaber: DRK-Kreisverband Karlsruhe e.V.
    Bank: Volksbank Karlsruhe Baden-Baden
    IBAN: DE14 6619 0000 0000 2233 44
    BIC: GENODE61KA1
    Spendenzweck: Flüchtlingshilfe


    Spenden für die Hilfe im Ausland nimmt der Bundesverband vom Deutschen Roten Kreuz entgegen:
    Deutsches Rotes Kreuz
    IBAN: DE63370205000005023307
    BIC: BFSWDE33XXX
    Stichwort: Nothilfe Ukraine

    Privates ehrenamtliches Engagement

    Wer sich in Deutschland für ankommende ukrainische Geflüchtete engagieren möchte, der wendet sich am besten an die örtlichen Behörden und gern auch an die örtlichen DRK-Gliederungen. Sie können am besten einschätzen, welche Hilfe sinnvoll ist und aktuell gebraucht wird. Es wird mit Sicherheit über längere Zeit Hilfe benötigt werden.

    In der Ukraine finden derzeit schwere Kampfhandlungen statt. Wie das Auswärtige Amt raten auch wir dringend von einer Reise in die Ukraine ab.

    Sachspenden

    Aufgrund der momentanen Sicherheits-, Bedarfs- und Koordinationslage können derzeit keine Sachspenden vom DRK angenommen werden.

    Das Polnische und Ukrainische Rotes Kreuz haben ihre Schwestergesellschaften, und damit auch das DRK, darauf hingewiesen, dass keinerlei Kapazitäten zur Annahme nicht abgesprochener und nicht angeforderter Hilfslieferungen und Unterstützungsangebote bestehen.

    Gut gemeinte, aber nicht abgestimmte Lieferungen füllen Lagerhäuser, binden Transport- und Sortierkapazitäten. Sie helfen leider nicht, sondern blockieren stark beanspruchte Logistik- und Hilfeleistungsstrukturen.

    Unternehmensspenden

    Anfragen von Unternehmen zu Spenden oder Kooperation können an unternehmen(at)drk.de gerichtet werden.

     

  • Blutspende

    Derzeit erreichen uns viele Nachrichten bezüglich einer eventuellen Unterstützung der Menschen in der Ukraine durch Blutkonserven und/oder Blutspende-Materialien.

    Aktuell liegt den DRK/BRK-Blutspendediensten keine konkrete, behördliche Anfrage über die direkte Lieferung von Blutpräparaten oder Blutspende-Materialien aus Deutschland in die Ukraine vor. Eine solche Anfrage ist jedoch Voraussetzung für eventuelle, direkte Lieferungen, die dadurch auch sicher und koordiniert ihr Ziel erreichen könnten.

    Sollten verletzte und verwundete Menschen aus der Ukraine in Deutschland medizinisch behandelt und versorgt werden, so erfüllen die DRK/BRK-Blutspendedienste im Rahmen ihres Auftrages und als Gewährleister für die Versorgung mit Blutpräparaten die Belieferung der Kliniken.

    Die DRK/BRK-Blutspendedienste weisen darauf hin, dass ein kontinuierlicher Nachschub an Blutspenden unerlässlich ist, um auch in Krisensituationen sofort helfen zu können.

    Daher bitten die DRK/BRK-Blutspendedienste die vielfältigen Blutspendeangebote generell wahrzunehmen. Die Blutspende ist auch für neue Spenderinnen und Spender immer eine sehr gute Gelegenheit, sich solidarisch zu engagieren.

    Blutspendetermine in Ihrer Nähe und Informationen zur Blutspende beim Deutschen Roten Kreuz finden Sie unter: www.drk-blutspende.de

  • Bereitet sich das DRK auf Fluchtbewegungen aus der Ukraine vor?

    Die Zivilbevölkerung trägt in diesem bewaffneten Konflikt bereits jetzt die größte Last. Hunderttausende fliehen vor den akuten Kampfhandlungen, auch über die Landesgrenzen hinweg. Mit Stand 03.03.2022 haben sich bereits über eine Million Menschen aus der Ukraine in die Nachbarländer in Sicherheit gebracht. Immer mehr Menschen reisen auch nach Deutschland weiter, zu Freunden, Angehörigen oder auf der Suche nach Schutz ohne individuelle Anlaufpunkte.

    Das DRK ist daher mit all seinen Mitgliedsverbänden in Vorbereitung auf einen steigenden Anstieg von Flüchtlingen aus der Ukraine auf kommunaler, Landes- und Bundesebene im regelmäßigen Austausch mit allen relevanten Behörden und Ministerien sowie mit anderen Wohlfahrtsverbänden

    Weiterführende Informationen finden Sie >>HIER <<