DRK Fahrdienst HannoverFoto: Daniel Möller / DRK e.V.

Krankentransport

Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen haben Anspruch auf die Übernahme von Fahrkosten nach § 60 SGB V, wenn die Fahrt medizinisch notwendig ist und ärztlich verordnet wurde. Welches Fahrzeug zum Einsatz kommt – Taxi, Krankentransportwagen oder anderes – entscheidet der behandelnde Arzt nach medizinischer Notwendigkeit.

  • Wie bestelle ich einen DRK-Krankentransport?

    Ein Krankenwagen wird nicht über den Notruf angefordert, sondern individuell je nach Bedarf bereitgestellt.

    Rufen Sie für einen Krankentransport einfach an: 0721 19222

    Wir kümmern uns um alles Weitere und bringen Sie sicher zur Behandlung.

  • Wann werden Fahrkosten übernommen?

    Fahrten zu einer ambulanten Behandlung werden in der Regel vorher von der Krankenkasse genehmigt.
    Es gibt jedoch besondere Ausnahmefälle, in denen keine vorherige Genehmigung erforderlich ist, z. B.:

    • Fahrten zur onkolgischen Strahlen- oder Chemotherapie
    • Fahrten zur ambulanten Dialyse
    Anspruch für schwerbehinderte Menschen

    Auch schwerbehinderte Versicherte können die Kosten erstattet bekommen – vorausgesetzt, eines der folgenden Merkmale liegt vor:

    • Schwerbehindertenausweis aG, Bl oder H
    • Pflegegrad 3, 4 oder 5 (Bei Pflegegrad 3 muss die eingeschränkte Mobilität ärztlich bestätigt werden.)
    Zuzahlungen

    Versicherte zahlen einen gesetzlichen Eigenanteil von:

    • 10 % des Fahrpreises
    • mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt
    • nie mehr als die tatsächlichen Kosten

    Wichtig: Die Zuzahlung fällt auch für Kinder und Jugendliche an.

  • Fahrzeug des Krankentransports vor dem Gebäude in Grötzingen© DRK-KV KA
    Krankentransportfahrzeug Grötzingen