Wann werden Fahrkosten übernommen?
Fahrten zu einer ambulanten Behandlung werden in der Regel vorher von der Krankenkasse genehmigt.
Es gibt jedoch besondere Ausnahmefälle, in denen keine vorherige Genehmigung erforderlich ist, z. B.:
- Fahrten zur onkolgischen Strahlen- oder Chemotherapie
- Fahrten zur ambulanten Dialyse
Anspruch für schwerbehinderte Menschen
Auch schwerbehinderte Versicherte können die Kosten erstattet bekommen – vorausgesetzt, eines der folgenden Merkmale liegt vor:
- Schwerbehindertenausweis aG, Bl oder H
- Pflegegrad 3, 4 oder 5 (Bei Pflegegrad 3 muss die eingeschränkte Mobilität ärztlich bestätigt werden.)
Zuzahlungen
Versicherte zahlen einen gesetzlichen Eigenanteil von:
- 10 % des Fahrpreises
- mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt
- nie mehr als die tatsächlichen Kosten
Wichtig: Die Zuzahlung fällt auch für Kinder und Jugendliche an.

