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Abteilung Ausbildung im Rettungsdienst

Die Abteilung Ausbildung im Rettungsdienst besteht seit 2014, mit der Einführung des neuen  Notfallsanitäter Gesetz und seiner Ausbildung und Prüfungs- Ordnung. Diese Abteilung hat sich aus dem Rettungsdienst mit dem Ziel entwickelt, die Ausbildung im Rettungsdienst - insbesondere die Notfallsanitäter Ausbildung -  den Vorgaben des Gesetzgebers anzupassen und entsprechend den internen Qualitätsanforderungen des DRK-Kreisverband Karlsruhe zu optimieren und an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen.

Ausbildung als Notfallsanitäter/in

§ 4 Ausbildungsziel:

(1) Die Ausbildung zur Notfallsanitäterin oder zum Notfallsanitäter soll entsprechend dem allgemein anerkannten Stand rettungsdienstlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen zur eigenverantwortlichen Durchführung und teamorientierten Mitwirkung insbesondere bei der notfallmedizinischen Versorgung und dem Transport von Patientinnen und Patienten vermitteln. Dabei sind die unterschiedlichen situativen Einsatzbedingungen zu berücksichtigen. Die Ausbildung soll die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter außerdem in die Lage versetzen, die Lebenssituation und die jeweilige Lebensphase der Erkrankten und Verletzten und sonstigen Beteiligten sowie deren Selbständigkeit und Selbstbestimmung in ihr Handeln mit einzubeziehen.

Inhalte:

Die Ausbildung zum Notfallsanitäter erfolgt nach dem vom Innenministerium Baden-Württemberg erlassenen Spiralcurriculum.
Spiralcurriculum bezeichnet ein didaktisches Konzept zur Anordnung des Lernstoffs. Ein Curriculum, das nicht allein innerfachlicher Logik folgt, ordnet den Stoff nicht linear an, sondern in Spiralform, so dass einzelne Themen im Laufe der Ausbildungsjahre mehrmals auf jeweils höherem Niveau wiederholt und  vertieft werden.
Im Rahmen des Spiralcurriculums werden alle medizinischen Fächer unterrichtet, die zum Verständnis der Vorgänge im menschlichen Körper dienen (Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre, innere Medizin, Chirurgie, Pädiatrie, Geriatrie, präklinische Traumatologie, spezielle Notfallmedizin, Pharmakologie).
Weitere große Bereiche, welcher unterrichtet werden, sind Kommunikation, Einsatztaktik und Berufs- und Gesetzeskunde.

Dauer:

3 Jahre
Ausbildungsbeginn :jeweils am 01. April (Bewerbungsschluss 30.09.) und am 01. Oktober (Bewerbungsschluss 28.02.)

Gesetzliche Voraussetzungen:

Mindestens: Mittlere Reife , Realschulabschluss, Werkrealschulabschluss.

Oder: Hauptschulabschluss mit einer abgeschlossenen mind. 2 Jährigen Berufsausbildung.Mindestalter: 16. Lebensjahr

Weitere Voraussetzungen:

Gesundheitliche, geistige und körperliche Eignung.

Auswahlverfahren des DRK-Kreisverband Karlsruhe e. V.:

Der DRK-Kreisverband Karlsruhe e. V. führt jährlich, im Rahmen eines Assessmentcenters, ein Auswahlverfahren durch. In diesem Assessment werden die Bewerber auf Kognition, Kommunikation und körperliche Fitness überprüft.

Ausbildung und Fortbildung beim DRK-Kreisverband Karlsruhe

Unsere Auszubildenden werden durch ein Team, bestehend aus sieben erfahrenen Praxisanleitern, betreut.
Geleitet, geplant und organisiert wird die betriebliche Ausbildung, an der Lehrrettungswache Bruchsal  durch unsere 100% freigestellten Praxisanleiter:
Marcello Marongiu und Klaus Müller

Im Fahrdienst erfolgt die Betreuung durch vier weitere Praxisanleiter:
Bernd Eckardt im Rettungswachenbereich Karlsruhe
(Rettungswache Karlsruhe und Blankenloch),
Frank Eckardt im Krankentransportbereich und Sonderfahrzeuge
(Intensivtransportwagen und Schwerlast RTW),
Frank Borelbach im Rettungswachenbereich Lußhardt 
(Rettungswache Kirrlach und Philippsburg),
Andreas Meyer im Rettungswachenbereich Bretten
(Rettungswachen Bretten, Oberderdingen und  Menzingen) 

Die Fortbildungen werden für den ganzen Kreisverband Karlsruhe von Herrn Daniel Grein geplant und organisiert.

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Ausbildungsverlauf

Die Ausbildung zum Notfallsanitäter unterteilt sich in drei Teilbereiche: Schule, Betrieb (Wache) und Klinik.

Im Rahmen der Betrieblichen Ausbildung (1980 Std.) müssen mindestens 10%  (198 Std. ) für Praxisunterricht genutzt werden.

Dieser Praxisunterricht dient dem Erlernen und der Einübung praktischer Fertigkeiten, ergänzend zum Schulunterricht.

Im DRK-Kreisverband Karlsruhe e. V. haben wir die Anzahl der Praxisunterrichte mit der Zeit stetig erhöht, um der Verantwortung als ausbildender Betrieb gerecht zu werden.

Die Erfahrung der letzten Jahren hat gezeigt, dass die Verzahnung Theorie Praxis deutlich besser verstanden wird, wenn Teile der Theorie in der betrieblichen Ausbildung nochmals fokussiert und vertieft werden.

Somit sind innerbetriebliche Intensivseminare entstanden, die der o.g. Fokussierung des Wissens dienen. Zur Erhaltung des erlernten Wissens und als Lernstandkontrolle für den Betrieb dienen die innerbetrieblichen Lernstandermittlungen, somit ist auch die Möglichkeit gegeben jedem Auszubildenden, je nach ermitteltem Wissensstand, individuelle Förderungen zu bieten.

Der Betriebliche Ausbildungsplan mit allen Intensivseminaren und Prüfungsvorbereitung Seminaren umfasst ca. 680 Stunden Praxisunterricht.