Der BFD steht Frauen und Männern jeden Alters offen, sofern sie die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben.
Der Dienst dauert in der Regel zwölf, jedoch mindestens sechs und maximal 24 Monate.
Der BFD ist in Vollzeit (40 Stunden) zu leisten. Für Freiwillige, die älter als 27 Jahre sind, besteht die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung von mindestens 20 Stunden pro Woche.
Die Höhe des Taschengeldes wird zwischen dem Freiwilligen und der Einsatzstelle festgesetzt. Zusätzlich zum Taschengeld erhalten Freiwillige Zuschüsse zu Fahrtkosten, Verpflegung und Unterkunft.
Die Freiwilligen werden gesetzlich sozialversichert.
Der Bundesfreiwilligendienst wird pädagogisch begleitet mit dem Ziel, soziale, ökologische, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl zu stärken. Die Freiwilligen erhalten von den Einsatzstellen eine fachliche Anleitung. Darüber hinaus finden Seminare statt, die bei Freiwilligen unter 27 Jahren denen des FSJ entsprechen.
Freiwilligen über 27 Jahren steht ein breit gefächertes Angebot an Seminaren zur Verfügung. Dies deckt sowohl einsatzspezifische Themenbereiche als auch allgemein bildende und persönlichkeitsfördernde Seminare ab.
Grundsätzlich hat jeder Freiwillige Anspruch auf diese Leistungen:
- monatliches Taschengeld
- monatliches Verpflegungsgeld
- Sozialversicherung (Kranken-, Arbeitslosen-, Renten-, Pflegeversicherung)
- Unterkunft oder Wohngeldzuschuss
- Bekleidungsgeld
- 24 Urlaubstage
- pädagogische Begleitung
- fachliche Einweisungen
- bis zu 25 Bildungstage
- qualifiziertes Zeugnis
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