Die ehrenamtlichen Helfer des Sanitätsdienstes sorgen für die schnelle und kompetente Versorgung bei Verletzungen und Erkrankungen. Falls notwendig, koordinieren sie auch den Transport ins Krankenhaus. Die freiwilligen Helfer werden sorgfältig ausgebildet und werden für ihre Einsätze angemessen ausgerüstet.
Durch die regelmäßigen Einsätze sind die DRK-Sanitäter erfahren und einsatzerprobt. Kommt es zu einem Massenanfall von Verletzten, beispielsweise nach einer Explosion oder einem Zugunglück, unterstützt der Sanitätsdienst den Rettungsdienst des Deutschen Roten Kreuzes. Die Sanitäter haben deshalb eine wichtige Funktion in der DRK-Katastrophenvorsorge.
Großveranstaltungen (hierzu gehören u.a. auch Freiluft-, Disco-Veranstaltungen, etc.) sind „beabsichtigte“ Veranstaltungen, die bei der Durchführung Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere für die Unversehrtheit von Leben, Gesundheit der Teilnehmer/ Zuschauer und/oder unbeteiligter Dritter, der Allgemeinheit erwarten lassen. Großveranstaltungen und Großversammlungen, etc. sind gegenüber Ordnungsämtern anzeigepflichtig. In bestimmten Fällen können Sie eine Genehmigungspflicht voraussetzen.
Und damit kommen auf den Veranstalter einige, nicht unrelevante Pflichten zu. Er muss eine geeignete Institution, also eine Hilfsorganisation, mit der Durchführung eines Sanitätswachdienstes beauftragen. Es ist hierbei erforderlich, nur eine solche Hilfsorganisation zu beauftragen, die mit der Infrastruktur des jeweiligen Rettungsdienstbereiches vertraut ist.
Wir, das DRK, bieten Ihnen eine umfangreiche und kompetente Unterstützung in allen sanitätswachdienstlichen Belangen an, von der Konzeptionierung bis zur Durchführung.
Form der Anforderung
Die Anforderung zum Sanitätswachdienst bedarf der schriftlichen Form: per E-Mail oder Formular (Link siehe Bild oben oder ganz unten).
Verpflichtung zum Sanitätsdienst
Eine Verpflichtung zur Zusage eines Sanitätswachdienstes besteht seitens des DRK-Kreisverband Karlsruhe e. V. und seinen Gliederungen nicht.
Inhalt der Anforderung zum Sanitätsdienst
Die schriftliche Anforderung zum Sanitätswachdienst muss enthalten:
Einsatzplanung
Um eine Absicherung Ihrer Veranstaltung sicherstellen zu können, benötigen wir Ihre Sanitätswachdienstanforderung spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Kurzfristigere Anforderungen können nicht garantiert werden.
Anzahl der Einsatzkräfte und deren Ausbildung
Ein Sanitätswachdienst wird immer von mindestens 2 Personen des Sanitätspersonals durchgeführt. Die Anzahl der eingesetzten Einsatzkräfte ergibt sich aus der Art der Veranstaltung und der zu erwarteten Teilnehmer.
Sie haben keinen ehrenamtlichen DRK-Verein im Ort oder in der Nachbarschaft? Dann füllen Sie das nachfolgende Formular aus. Unsere Servicestelle Ehrenamt vermittelt eine passende Bereitschaft.